Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Heinrich & Heinrich Facility Service(Stand 01.12.2024, Buchholz i.d.N)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Heinrich & Heinrich Facility Service, Am Steinbecker Feld 10, 21244 Buchholz i.d.N., im Folgenden „Auftragnehmer“, und dem jeweiligen Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“.
1.2 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Dienstleistung zustande.
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung bzw. dem Angebot.
3.2 Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Tätigkeiten fachgerecht und nach anerkannten Standards aus.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs, insbesondere zusätzliche Leistungen oder Änderungen im Leistungsort, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
4. Termine, Fristen und Ausführung
4.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie schriftlich fixiert wurden.
4.2 Der Auftragnehmer bemüht sich, Termine einzuhalten. Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z.B. höhere Gewalt, Streik, unvorhersehbare Ereignisse, Gesetzliche Feiertage), verlängern die Fristen entsprechend.
4.3 Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert, wenn sich Verzögerungen abzeichnen.
4.4 Fallen wiederkehrende Dienstleistungen auf Gesetzliche Feiertage so werden an diesen Tagen keine Arbeiten ausgeführt, wenn möglich erbringt der Auftragnehmer diese Leistungen dem darauffolgenden Werktag. Dies wird aus reiner Kulanz getätigt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der im Vertrag oder Angebot vereinbarten Summe.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu berechnen.
5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Mängel oder Gegenansprüchen zurückzuhalten, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung der Leistungen einzustellen, bis offene Rechnungen beglichen sind.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Schlüssel, Wasser- und Stromanschlüsse sowie sonstige Voraussetzungen rechtzeitig bereit.
6.2 Der Auftraggeber sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung des Einsatzortes, insbesondere für die Freihaltung von Hindernissen und die Sicherstellung der Zugänglichkeit.
6.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unzureichende Vorbereitung, falsche Angaben oder Mitwirkung entstehen.
6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über besondere Gefahren oder Besonderheiten am Einsatzort zu informieren.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
7.2 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 12 Stunden nach Fertigstellung von Arbeiten, schriftlich zu rügen.
7.4 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder zum erneuten Einsatz verpflichtet.
7.5 Mehrkosten, die durch unzureichende Vorbereitung, falsche Angaben oder verspätete Mängelrügen entstehen, trägt der Auftraggeber.
7.6 Schadensersatzansprüche, die über die oben genannten Grenzen hinausgehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
7.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Handlungen Dritter entstehen.
7.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden an Gegenständen, die vom Auftraggeber nicht ausdrücklich als Eigentum des Auftraggebers gekennzeichnet sind.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
8.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
8.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten und Vertragsdaten für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden.
8.4 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werden, auch nach Beendigung des Vertrages geheim zu halten.
9. Geheimhaltung
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, geheim zu halten und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.
9.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
9.3 Die Offenlegung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.
10. Laufzeit, Kündigung und Vertragsbeendigung
10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10.2 Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 12 Wochen zum ende des Jahres möglich, sofern keine kürzere oder längere Frist vereinbart wurde.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn zuvor dreimal Abgemahnt wurde, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und diese Verletzung trotz Abmahnung nicht abstellt.
10.4 Bei Vertragsbeendigung sind alle offenen Forderungen sofort fällig.
10.5 Nach Beendigung des Vertrages sind alle vertraulichen Informationen unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
11.3 Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer ist von der Erfüllung seiner Verpflichtungen befreit, wenn diese durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse unmöglich gemacht werden. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils andere Partei unverzüglich über solche Ereignisse zu informieren.
11.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers, also Buchholz i.d.N.
11.5 Datenschutz und Datensicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.
11.6 Abtretung und Übertragung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern der Auftraggeber hierüber rechtzeitig informiert wird.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Gesamte Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäfts Bedingungen stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
12.2 Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
12.3 Vertragsübertragung
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus Verträgen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers übertragen.
(Stand 01.12.2024, Buchholz i.d.N)
Datenschutzvereinbarung für Heinrich & Heinrich Facility Service(Stand 01.12.2024, Buchholz i.d.N)
1. Einleitung
Wir, Heinrich & Heinrich Facility Service, nehmen den Schutz deiner persönlichen Daten sehr ernst. Mit dieser Datenschutzvereinbarung möchten wir dich darüber informieren, welche Daten wir erheben, wie wir sie verwenden und welche Rechte du hast, um deine Privatsphäre zu schützen.
2. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben nur die Daten, die notwendig sind, um unsere Dienstleistungen im Bereich Gebäudereinigung, Hausmeisterdienst, Gartenpflege und Winterdienst für dich auszuführen. Dazu gehören beispielsweise Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls Informationen zu deinem Objekt oder deinen Wünschen.
3. Verwendung der Daten
Deine Daten verwenden wir ausschließlich zur Abwicklung unserer Dienstleistungen, zur Terminplanung, Kommunikation mit dir sowie zur Verbesserung unserer Servicequalität. Wir informieren dich auch über wichtige Änderungen oder Angebote, sofern du diesem nicht Schriftlich widersprochen hast.
4. Weitergabe von Daten
Deine Daten geben wir nur an Dritte weiter, wenn dies gesetzlich erlaubt ist, du eingewilligt hast oder es notwendig ist, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (z.B. an Subunternehmer oder Dienstleister). Eine Weitergabe erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
5. Datensicherheit
Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen, um deine Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Dazu gehören beispielsweise sichere Server, Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen.
6. Deine Rechte
Du hast das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Außerdem kannst du der Verarbeitung deiner Daten widersprechen oder deine Einwilligung jederzeit widerrufen. Bei Fragen oder zur Ausübung deiner Rechte kannst du dich jederzeit an uns wenden.
7. Dauer der Speicherung
Deine Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der genannten Zwecke notwendig ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
8. Änderungen der Datenschutzvereinbarung
Wir behalten uns vor, diese Vereinbarung bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden auf unserer Webseite veröffentlicht und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.(Stand 01.12.2024, Buchholz i.d.N)
Kontakt
Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung deiner Daten kannst du dich gerne an uns wenden: [heinrich.facility@gmail.com].
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Matthias Heinrich
Am Steinbecker Feld 10, 21244 Buchholz i.d.N
heinrich.facility@gmail.com
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.